Hausordnung
Liebe Besucherinnen, herzlich willkommen im Graz Museum und Graz Museum Schlossberg – wir freuen uns über Ihren Besuch!
Hier finden Sie grundlegende Regeln, die im Museum gelten. Sie sind notwendig, um den unterschiedlichen Interessen der Besucher*innen gerecht zu werden und dienen der Sicherheit der historischen Objekte und des denkmalgeschützten Gebäudes. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie daher höflich auf folgende Punkte aufmerksam machen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
GRAZ MUSEUM (Sackstraße 18)
- Das Abstellen von Fahrzeugen im Innenhof ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Bikes, Rollerblades oder E-Scootern in das Museumsgebäude ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Bitte benutzen Sie die Garderobe. Aus Sicherheitsgründen dürfen Schirme, Rucksäcke, nasse Kleidung sowie Taschen ab einer Größe von 20 x 30 cm (ca. A4) nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen ist generell nicht erlaubt.
- Im gesamten Museumsgebäude besteht Rauchverbot.
- Alkoholisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet.
- Speisen und Getränke sind in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt.
- Partnerhunde dürfen im gesamten Museum mitgenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass andere Tiere nicht erlaubt sind.
- Bitte halten Sie die Räumlichkeiten des Museums sauber.
- Hands-on-Objekte sind als solche gekennzeichnet. Berühren Sie die übrigen Ausstellungsobjekte nicht. Achten Sie auf genügend Abstand, um die Sicherheit der Objekte nicht zu gefährden.
- Es ist erlaubt, in den Ausstellungsräumen zu privaten Zwecken ohne Blitzlicht und ohne Stativ zu fotografieren oder zu filmen. Aus urheberrechtlichen Gründen kann das Fotografien oder Filmen jedoch untersagt werden.
- Wir bitten Sie, auf andere Besucher*innen Rücksicht zu nehmen, auf das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu verzichten und für ein angemessenes Verhalten Ihrer Kinder zu sorgen.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen das Museum nur mit einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder.
- Bei Veranstaltungen des Graz Museums werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht und für eigene Zwecke benutzt.
- Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsführung für fahrlässig verursachte Schäden Schadensersatz verlangt. Bei vorsätzlich verursachten Schäden erfolgt zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei.
- Der Besuch des Museums verpflichtet zum Einhalten der Hausordnung. Die Anweisungen der Museumsmitarbeiterinnen sind unbedingt zu befolgen. Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Die Eintrittskarte verliert dadurch ihre Gültigkeit und der bezahlte Eintritt wird nicht rückerstattet.
Der nächste Defibrillator befindet sich im Museum für Geschichte in der Sackstraße 16.
GRAZ MUSEUM SCHLOSSBERG (Schloßberg 5a)
- Das Abstellen von Fahrzeugen im gesamten Museumsbereich ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Bikes, Rollerblades oder E-Scootern ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Bitte benutzen Sie die Garderobe. Aus Sicherheitsgründen dürfen Schirme, Rucksäcke, nasse Kleidung sowie Taschen ab einer Größe von 20 x 30 cm (ca. A4) nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen ist generell nicht erlaubt.
- Im gesamten Museumsbereich besteht Rauchverbot.
- Alkoholisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet.
- Speisen und Getränke sind in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt.
- Partnerhunde dürfen im gesamten Museum mitgenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass andere Tiere nicht erlaubt sind.
- Bitte halten Sie die Räumlichkeiten des Museums sauber.
- Hands-on-Objekte sind als solche gekennzeichnet. Berühren Sie die übrigen Ausstellungsobjekte nicht. Achten Sie auf genügend Abstand, um die Sicherheit der Objekte nicht zu gefährden.
- Es ist erlaubt, in den Ausstellungsräumen zu privaten Zwecken ohne Blitzlicht und ohne Stativ zu fotografieren oder zu filmen. Aus urheberrechtlichen Gründen kann das Fotografien oder Filmen jedoch untersagt werden.
- Wir bitten Sie, auf andere Besucher*innen Rücksicht zu nehmen, auf das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu verzichten und für ein angemessenes Verhalten Ihrer Kinder zu sorgen.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen das Museum nur mit einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder.
- Bei Veranstaltungen des Graz Museums werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht und für eigene Zwecke benutzt.
- Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsführung für fahrlässig verursachte Schäden Schadensersatz verlangt. Bei vorsätzlich verursachten Schäden erfolgt zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei.
- Der Besuch des Museums verpflichtet zum Einhalten der Hausordnung. Die Anweisungen der Museumsmitarbeiterinnen sind unbedingt zu befolgen. Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Die Eintrittskarte verliert dadurch ihre Gültigkeit und der bezahlte Eintritt wird nicht rückerstattet.
Der nächste Defibrillator befindet sich der Bergstation der Schlossbergbahn.
