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Eine Benutzung

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Ihre Archivbenutzung vorbereiten

Bevor Sie zu uns ins Stadtarchiv kommen, sind einige Schritte zu berücksichtigen:

  • Nehmen Sie bitte mindestens fünf Arbeitstage vor Ihrem geplanten Besuch in unserem Archiv mit uns Kontakt auf. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir klären ab, ob sich die von Ihnen gesuchten Unterlagen in unseren Beständen befinden. Ist das der Fall, vereinbaren wir einen Termin für Ihre Einsichtnahme.
  • Sie können auch selbst über das Grazer Archivinformationssystem GAIS in unseren Beständen recherchieren und bei Bedarf Fragen zu deren Nutzung stellen.
  • Nehmen Sie bei Ihrem Besuch in unserem Archiv einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Sollten für die Genehmigung Ihrer Einsichtnahme gesonderte Unterlagen notwendig sein, informieren wir Sie vorab darüber.
  • Vor Ort ist es bei Bedarf möglich, Unterlagen zu scannen. Im Lesesaal steht Ihnen dafür ein Gerät (Aufsichtscan) zur Verfügung. Bitte nehmen Sie einen USB-Stick für die Speicherung der Daten mit.

Das Stadtarchiv ist rollstuhlgerecht gestaltet. Am Parkplatz des Stadtarchives gibt es einen Behindertenstellplatz.

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Bei der Benutzung zu beachten

Wir sind für die sachgemäße Behandlung der zur Nutzung vorbereiteten Unterlagen verantwortlich. Sie als Benutzer/-in teilen diese Verantwortung. Berücksichtigen Sie deshalb folgende Richtlinien:

  1. Die Archivalien sind mit größter Sorgfalt und Schonung zu behandeln. Jede Art von Eintragung ist strengstens verboten. Archivalien dürfen nicht als Schreibunterlage und auch nicht als Stütze verwendet werden. Aufgeschlagene Archivalien dürfen nicht übereinandergelegt werden oder über die Tischkante hängen. Für Notizen in mitgebrachten Schreibunterlagen sind ausschließlich Bleistifte zu verwenden.
  2. Die Ordnung der Archivalien darf nicht geändert werden; vermeintliche Unstimmigkeiten in der Anordnung sind dem/der Mitarbeiter/-in des Benutzungsdienstes zu melden.
  3. Archivalien sind ausschließlich mit sauberen Händen zu berühren. Auf Archivalien können sich gesundheitsschädliche Mikroorganismen befinden, jeglicher Kontakt der Finger mit dem Mund oder den Augen ist daher zu vermeiden. Es wird empfohlen vor und nach der Archivaliennutzung die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  4. Die Mitnahme bzw. das Verzehren von Speisen und Getränken im Lesesaal, lautes Sprechen und Telefonieren, das Mitführen von Tieren oder gefährlichen Gegenständen sind nicht gestattet. Taschen, Schirme und Mäntel/Jacken sind in den dafür vorgesehenen Spinden im Foyer zu versperren. Die Archivalien sowie Bücher dürfen unter keinen Umständen aus dem Lesesaal entfernt werden. Im gesamten Gebäude ist Rauchen strikt untersagt.
  5. Reproduktionen können in Rücksprache mit den Mitarbeiter/-innen am Aufsichtscanner kostenpflichtig oder mit einem Fotoapparat kostenfrei hergestellt werden. Sie können Reproduktionen auch bei dem/der Mitarbeiter/-in des Benutzungsdienstes in Auftrag geben. Die Service-Entgelte orientieren sich an der Grazer Archivtarifordnung 2019.
    Die Verwendung von Reproduktionen in schriftlichen, audiovisuellen, digitalen oder analogen Erzeugnissen ist schriftlich bei der Archivleitung zu beantragen. Wenn für schriftliche, audiovisuelle, digitale oder analoge Erzeugnisse Archivmaterial des Stadtarchivs direkt (Reproduktionen) oder indirekt (Zitation) herangezogen werden, ist dem Archiv unmittelbar nach Erscheinen unaufgefordert ein Belegexemplar zu übermitteln.
  6. Die Archivbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Bücher werden im Rahmen der Benutzung vor Ort bereitgestellt; eine Entlehnung ist nicht möglich.

Im Übrigen gelangen die Bestimmungen der aktuellen Grazer Archivordnung 2019 zur Anwendung.

 

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Kontakt

Schiffgasse 4
8020 Graz
+43 316 872-7620
stadtarchiv@stadt.graz.at

 

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8-12 Uhr und Dienstag: 8-16 Uhr
(ausgenommen Feiertage)
Der Lesesaal befindet sich im 3. Stock und ist über den Lift erreichbar.
Fahrradabstellplätze und ein Behindertenparkplatz sind vorhanden.

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